Die wichtigsten Funktionen einer Dashcam sollten vor dem Kauf berücksichtigt werden. Käufer müssen sich vor dem Kauf über die rechtlichen Bedingungen einer Dashcam im Klaren sein. Eine Dashcam darf nicht ununterbrochen Videomaterial aufnehmen und speichern. Außerdem müssen die Besitzer der Dashcams darauf achten, dass der Datenschutz gegenüber anderen Personen, die in den Videos zu sehen sind, eingehalten wird. Möchten Sie nur Landschafts- und Naturaufnahmen mit der Dashcam aufnehmen, stellt dies kein Problem dar. Bei der Aufnahme von Kennzeichen, Personen und Daten wird vermutlich gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Bei dem gezielten Aufzeichnen von Daten oder Personen verstoßen Sie gegen das Datenschutzrecht und ist unzulässig.
Die Befestigung
Dashcams werden mit Klebehalterungen oder mit Saugnapfhalterungen hergestellt und verkauft. Die Klebehalterung sorgt bei den Dashcams für eine sehr festen Halt. Bei diesen Klebehalterungen ist es allerdings möglich, dass sie nicht restlos und einfach entfernt werden können. Bei der Befestigung im Auto muss darauf geachtet werden, dass die Dashcam nicht im Sichtfeld ist und die Sicht darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Wofür dient die Dashcam?
Bei dem Kauf einer Dashcam sollte vorher geklärt sein, wofür die Videoaufnahmen dienen sollen. Bei der Beabsichtigung die Videos als Beweismittel bei Unfällen zu nutzen, sollte auf die Auflösung geachtet werden. Dashcams mit 4K-Auflösung können für die Käufer häufig sehr reizvoll sein. Niedrige Preise bei Dashcam Modellen haben trotz 4K-Auflösung oftmals verwackelte und unscharfe Bilder. Eine gute Dashcam hat eine Full-HD-Auflösung, die Kamera macht ungefähr 60 Bildern pro Sekunde und hat 1920×1080 Pixel. Für Vielfahrer in der Nacht gibt es spezielle Dashcams die sich den Lichtverhältnissen anpasst.
Aufnahmefunktion
In Deutschland ist es nicht erlaubt Endlosaufnahmen durch eine Dashcam aufzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht nur beim Autofahren, sondern ebenfalls beim Parken des Autos. Manche Dashcams haben eine sogenannte Notfallfunktion. Bei diesen Kameras sind G-Sensoren verbaut. Diese Sensoren reagieren bei einem Crash oder bei einer Vollbremsung und speichern die aktuelle Videosequenz dauerhaft ab.
Klärung eines Unfalles
Die Videoaufnahmen der Dashcams können bei Unfällen zur Aufklärung sorgen. Liegen Unfälle mit einem schweren Personenschaden vor, ist eine Rekonstruktion sehr wichtig. Eine Dashcam kann außerdem bei Fahrerflucht, provozierten Unfällen oder auch bei Vandalismus ein wichtiges Beweismittel. Bei provozierten Unfällen lässt sich die Unschuld des Geschädigten beweisen. Durch das Videomaterial lässt sich der Unfall lückenlos, schnell und einfach rekonstruieren und lässt daher meistens keine Fragen offen.
Datenschutz
Die Besitzer der Dashcams müssen auf den Datenschutzverordnung achten. Niemand hat die Erlaubnis die Kamera dauerhaft laufen zu lassen und aufzuzeichnen. Auch dürfen nicht grundlos Videoaufnahmen gemacht werden. Viele Dashcams die zu erwerben sind, haben eine Loop-Funktion. Die sogenannte Loop- Funktion zeichnet Video-Schleifen auf, welche in regelmäßigen Abständen überschrieben werden. Aktuelle und eventuelle wichtige Aufnahmen werden gespeichert. Darunter fallen Situationen, wie Bremsvorgänge, plötzliche Beschleunigungen oder ein Aufprall. Diese Aufnahmen fallen unter situationsbediente Daten und sind dementsprechend Datenschutz konform.