Damit Updates bei Android keine Selbstverständlichkeit sind, dürfte selbst der letzte DAU verstanden haben. Nun wird es aber interessant, da eine Filiale der Media Markt-Kette genau deswegen angeklagt wird.
Für 99 Euro vertreibt Media Markt das Mobistel Cygnus T6. Soweit so gut, doch genau jetzt steigen wir in die Problematik des Sachverhaltes ein, für den nicht die ganze Kette, sondern eine einzelne Filiale heran gezogen wird: Das Modell läuft mit Android 4.4.4 – also einem völlig veralteten System, welches vermutlich mit einem entsprechenden Sicherheits-Patch-Level daher kommt. So sind seit dem Verkauf 15 Lücken im System bekannt, welche als gravierend eingestuft sind.
Verbraucherzentrale schießt (wieder einmal) über das Ziel hinaus
Damit die Verbraucherzentralen gerne im „Interesse“ der Verbraucher handeln, dürfte hinlänglich bekannt sein. Damit man dabei gerne über das Ziel hinausschießt, ebenfalls. Denn so verklagt man eine Kölner Filiale der Media Markt-Kette nun wegen dem Verkauf des besagten Smartphones, da man die Sicherheitsmängel gegenüber dem Käufer nicht erwähnt.
Gleichzeitig erklärt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale auch, weshalb man nicht gegen Google als Anbieter von Android bzw Mobistel als OEM-Hersteller des Gerätes klagt: Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist der Elektronikhändler als unmittelbarer Vertragspartner für den Endanwender relevant. Also mal ganz ehrlich, merkt sich diese Frau überhaupt noch? Wieso zur Hölle klagt man gegen eine einzelne Filiale, wenn die ganze Kette das Gerät im Sortiment hat? Wieso klagt man nicht gegen den Hersteller Mobistel, welcher ein derartiges Stück „Elektroschrott“ auf den Markt wirft? Vermutlich weil man weiß, in den entsprechenden Konzernen wird man über die Verbraucherzentrale herzlich lachen. Also sucht man sich das schwächste Glied der Kette, in diesem Fall die Media Markt-Filiale, welche aber gar nichts damit zu tun hat.
Ähnlich führt auch das Landgericht Köln den Prozess gegen die einzelne Filiale. So hofft man im dortigen Zivilprozess von Seiten der Verbraucherzentrale auf ein Urteil mit Signalwirkung um so gegen andere Händler vorgehen zu können. Und ehrlich gesagt, halte ich das LG Köln für so inkompetent, dass man dort dem Willen der Verbraucherzentrale entspricht. Entsprechend erwähnt sei zudem noch, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die Hersteller regelmäßig über Lücken informiert. Man möchte fast darauf wetten, dass die Verbraucherzentrale dies bewusst ignoriert hat.