Digitalisierung und die deutsche Justiz. Zwei Dinge, die oft überhaupt keinen gemeinsamen Nenner finden. Der neuste Streich geht diesmal vom Landgericht Bonn aus und trifft die WarnWetter-App des DWD, welcher diese künftig nicht mehr kostenfrei anbieten darf.
Allein in Googles Play Store ist die WarnWetter-App des DWD ein Dauerbrenner. So kommt sie laut Anzeige auf Downloadzahlen zwischen einer Million und fünf Millionen. Weiterhin kann man rund 16.000 fast durchweg positive Bewertungen für sich verbuchen. Soweit, so gut -sollte man denken. Das Landgericht Bonn (Urt. v. 15.11.2017, Az. 16 O 21/16) sieht im Fall der WarnWetter-App aber einen Verstoß gegen § 6 Abs. 2 S. 1 DWDG (DWD-Gesetz). Denn die App warne nicht nur vor aktuellen Unwettern oder sonstigen Wetterphänomen, sondern informiere zudem umfassend über das Wetter am gewünschten Standort. Und dafür müsse der DWD – sofern keine geregelte Ausnahme vorliege – Geld erhalten.
WetterOnline klagte gegen den Deutschen Wetterdienst
Grund für die Klage von WetterOnline: Der DWD verfolge mit der WarnWetter-App als Behörde keine kommerziellen Ziele. Vielmehr gehe es darum, Es gehe darum, Hintergründe zu Wetterwarnungen über ein zeitgemäßes Medium zu verbreiten, das Menschen wirklich erreiche. So bekämen die Bürger die nötigen Informationen, um Wetterwarnungen realistisch einschätzen zu können – so ein Sprecher des DWD.
Das Landgericht Bonn sieht dies leider anders: So agiere der DWD mit der WarnWetter-App nicht hoheitlich, sondern als ein wirtschaftliches Unternehmen – auch wenn er kein Geld verlange. Somit steigere der DWD seine Bekanntheit und somit seine Marktmacht.
Ein Sprecher des Verbandes deutscher Wetterdienstleister begrüßte das Urteil und sagte, dass der DWD mit seinem Angebot weit über seinen Auftrag hinausschieße. Die Behörde solle zwar Daten erheben, doch nur für Wettergefahren zur Verfügung stellen. In Wirklichkeit sieht es allerdings so aus, dass der DWD nur einen sehr geringen Teil der vorhandenen Daten wirklich in die WarnWetter-App einspiele. Weiterhin teilt man seit dem 1. Juli 2017 alle Wetterinformationen mit privaten Diensten aus und stelle ihnen diese für ihre Arbeit zur Verfügung. WetterOnline klage somit an einer völlig falschen Stelle, so der Deutsche Wetterdienst. Über mögliche Folgen des Urteils wolle man sich aber noch nicht äußern, da man noch auf die Begründung des Urteils warte.
Quelle: Landgericht Bonn