Die Schufa ist neben anderen Scoringunternehmen für so ziemlich alle Belangen bei denen es um Verträge geht, Fluch und Segen zu gleich. So soll das Scoring Verkäufer oder Kreditgeber vor Zahlungsausfällen schützen, doch nicht immer sind Einträge richtig oder gar gerechtfertigt. Ein aktuelles Beispiel der VR-Banken zeigt nun, wie intransparent das System wirklich ist – am Beispiel von Apple Pay.
Mit einer Alternative zur klassischen Kreditkarte bewerben die VR-Banken nach wie vor ihre virtuelle MasterCard Debitkarte zur Nutzung von Apple Pay. Nun wird aber klar, hinter den Kulissen wird die Debitkarte nicht wie eine Debit- sondern eine Kreditkarte behandelt. Ein Umstand, welcher wohl so nicht transparent kommuniziert wurde. Zudem ist völlig unklar, wie es einer möglichen Verschlechterung des Scorings aussieht – denn klar ist, die Schufa listet die virtuelle Debitkarte als Kreditkarte.
Kein Versehen, sondern pure Absicht der VR-Banken
Nun könnte man im ersten Moment denken, das es sich um Versehen handelt. Dies zerschlägt eine Sprechering des BVR allerdings direkt.
Die virtuelle Mastercard Debit ist ein Kartenprodukt von Mastercard. Der Unterschied zur Kreditkarte liegt bei einer Debitkarte vor allem in der höheren Häufigkeit der Abrechnung. Die virtuelle Mastercard Debitkarte wird nicht am Konto, sondern gegen ein Kartenlimit autorisiert, somit besteht auch bei der Abrechnung Direct Debit ein Kreditrahmen.
Lediglich Prepaid-Karten müssen nicht an die Schufa gemeldet werden, weil sie kein kreditorisches Risiko für die Bank darstellen. Alle anderen Karten (Charge Card, Direct Debit Card oder Revolving Credit) werden der Schufa gemeldet.
Die Schufa unterscheidet hier nicht zwischen den unterschiedlichen Kartentypen, obwohl diese ein unterschiedliches Verschuldungsrisiko mit sich bringen. […]
Andere Debitkarten-Anbieter wie die Commerzbank oder boon.Planet melden ihre (virtuellen) Karten hingegen nicht an die Schufa. Solltet ihr Kunde der VR-Banken sein und die Karte nutzen, beachtet auf jeden Fall euren Schufa-Score.