Die Vorratsdatenspeicherung soll unser aller Sicherheit erhöhen. Wie gut dies funktioniert, zeigten eine Ereignisse in der Vergangenheit – nämlich überhaupt nicht. Nun ist die VDS trotzdem eines der Lieblingsspielzeuge einiger Politiker und war auch deshalb Thema im Parlament. Doch gerade für Blogger und Journalisten kann dieses neue Gesetz quasi tödlich sein.
Machen wir uns nichts vor. Journalisten lebten schon immer nicht wirklich ungefährlich. Doch gerade diese Kollegen, welche wirklich investigativ arbeiten, könnten schon bald mit einem Fuß im Gefängnis stehen. Dies würde nämlich so kommen, wenn die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nun doch durchgewunken wird. Denn genau hier liegt ein extremes Problem der VDS: Die Grenze zwischen investigativem Journalismus und sogenannter Datenhelerei wird komplett verschleiert.
Kritiker bezeichnen die Vorratsdatenspeicherung auch gerne als „Anti-Whistleblower-Gesetz“. Hiermit haben sie in gewissen Belangen nicht einmal so unrecht, wenn man die obrigen Punkte bedenkt. So wäre es beispielsweise schon Datenhelerei, wenn man Daten aus Aktenordnern an Mitarbeiter der Presse übergibt. Hierbei begeht man laut VDS eine Straftat nach Paragraph 220 D.
Selbst Richter scheinen von dieser Sache nicht wirklich überzeugt zu sein. So mahnt Ulf Buermeyer, Richter am LG Berlin, dass durch die VDS eine extreme Rechtsunsicherheit entstehe. Ebenfalls weist er darauf hin, dass das neue Gesetz in keiner Form mit dem Grundgesetz vereinbar wäre und die Arbeit der Presse hierbei in völlig unangemessener Art behindert werde.
Ich halte es für fahrlässig hier eine Grauzone einzuführen und damit das unkalkulierbare Risiko sich vielleicht bei seiner täglichen Berufsausübung strafbar zu machen.
Ulf Buermeyer
Zwar seien Journalisten durch eine Klausel von dieser Sache ausgenommen, doch diese sei so löchrig wie ein Schweizer Käse und öffne die Türen für Angriffe auf Blogger, welche nicht pauschal als Journalisten gelten. Selbst Blogger, welche hauptberuflich mit ihrer Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten, wären von ihr nicht geschützt. Noch schlimmer kann es allerdings Privatpersonen treffen, welche auf eigene Faust versuchen investigativ zu recherchieren.
Ebenfalls würde es große Verlage treffen, bei denen Texte vor der Veröffentlichung durch mehrere Hände gehen. Hier würde sich jeder, der von diesen Dingen Kenntnis erlangt, strafbar machen. Heiko Maas, seines Zeichens aktueller Bundesjustizminister, negiert mit seinen Mitarbeiten die Probleme und beharrt starr darauf, dass die Vorratsdatenspeicherung allen nütze, indem sie die Sicherheit erhöhe. Wie gut dies funktioniert, zeigt der Anschlag auf das französische Satire-Magazin Charlie Hebdo. In Frankreich läuft die VDS ja bekanntlich schon seit einigen Jahren, doch verhindert wurde der Anschlag deswegen trotzdem nicht. Dies wollen die Justiz-Minister aber natürlich nicht hören.
In Sachen Whistleblower sehe man sogar, dass die betroffene Person Daten stehle und hierfür zur Rechenschaft gezogen werden müsse. Schließlich könnten Leaks von Dokumenten die innere Sicherheit gefährden, indem beispielsweise die Identitäten von verdeckten Ermittlern geleakt wird.
Es bleibt zu hoffen, dass agierte Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses unsinnige Gesetz klagen werden. Hiervon ist auch Richter Buermeyer überzeugt. Eben jene Instanz hatte die VDS ja bereits einmal gekippt. Dies klappt hoffentlich auch noch ein weiteres Mal.