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17. August 2015

Microsoft: Sperrung illegaler Hard- und Software per AGB möglich

Mit dem Release von Windows 10 sind auch die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Systems aktualisiert worden. Hierbei erlaubt sich Microsoft durch eine Klausel nun die Sperrung nicht erwünschter und illegaler Hard- und Software.

Mit Windows 10 kam nicht nur ein neues System auf Redmond auf den Markt, sondern auch die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Windows-Systems wurden angepasst. Im Servicevertrag heißt es dabei konkret:

Wir sind berechtigt, Ihre Version der Software automatisch zu überprüfen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass wir die Dienste bereitstellen können, Softwareupdates oder Konfigurationsänderungen ohne Ihnen hierfür Gebühren zu berechnen herunterladen können sowie die Dienste, einschließlich jener, die Sie am Zugriff auf die Dienste, am Spielen von gefälschten Spielen oder an der Nutzung unerlaubter Hardware-Peripheriegeräte hindern, aktualisieren, verbessern und weiterentwickeln können. Unter Umständen sind Sie verpflichtet, die Software zu aktualisieren, damit Sie die Dienste weiter nutzen können.

Der Vertrag selbst gilt dabei aber nicht nur für die PC-Version Windows 10, sondern auch für die Vielzahl an Microsoft-Diensten wie beispielsweise Skype oder Xbox. Bisher ist aber noch unklar, was die Redmonder mit ihrer Klausel genau meinen. Denkbar wäre hierbei, dass es im Fall der Hardware um Nachbauten geht, welche als Original getarnt sind. In Sachen Software ist der Bereich natürlich deutlich breiter gefächert. Hier könnte es theoretisch vorkommen, dass Cracks und sonstige Programme welche zur freien Nutzung von Software dienen einfach Remote gelöscht werden können.

via: AppDated

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Bjørn Max Wagener

Journalist und Video-Editor