App<\/a> des DWD, welcher diese k\u00fcnftig nicht mehr kostenfrei anbieten darf.<\/strong><\/p>\nAllein in Googles Play Store ist die WarnWetter-App des DWD ein Dauerbrenner. So kommt sie laut Anzeige auf Downloadzahlen zwischen einer Million und f\u00fcnf Millionen. Weiterhin kann man rund 16.000 fast durchweg positive Bewertungen f\u00fcr sich verbuchen. Soweit, so gut -sollte man denken. Das Landgericht Bonn\u00a0(Urt. v. 15.11.2017, Az. 16 O 21\/16) sieht im Fall der WarnWetter-App aber einen Versto\u00df gegen\u00a0\u00a7 6 Abs. 2 S. 1 DWDG (DWD-Gesetz). Denn die App warne nicht nur vor aktuellen Unwettern oder sonstigen Wetterph\u00e4nomen, sondern informiere zudem umfassend \u00fcber das Wetter am gew\u00fcnschten Standort. Und daf\u00fcr m\u00fcsse der DWD – sofern keine geregelte Ausnahme vorliege – Geld erhalten.<\/p>\n
WetterOnline klagte gegen den Deutschen Wetterdienst<\/h2>\n Grund f\u00fcr die Klage von WetterOnline: Der DWD verfolge mit der WarnWetter-App als Beh\u00f6rde keine kommerziellen Ziele. Vielmehr gehe es darum,\u00a0Es gehe darum, Hintergr\u00fcnde zu Wetterwarnungen \u00fcber ein zeitgem\u00e4\u00dfes Medium zu verbreiten, das Menschen wirklich erreiche. So bek\u00e4men die B\u00fcrger die n\u00f6tigen Informationen, um Wetterwarnungen realistisch einsch\u00e4tzen zu k\u00f6nnen – so ein Sprecher des DWD.<\/p>\n
Das Landgericht Bonn sieht dies leider anders: So agiere der DWD mit der WarnWetter-App nicht hoheitlich, sondern als ein wirtschaftliches Unternehmen – auch wenn er kein Geld verlange. Somit steigere der DWD seine Bekanntheit und somit seine Marktmacht.<\/p>\n
Ein Sprecher des Verbandes deutscher Wetterdienstleister begr\u00fc\u00dfte das Urteil und sagte, dass der DWD mit seinem Angebot weit \u00fcber seinen Auftrag hinausschie\u00dfe. Die Beh\u00f6rde solle zwar Daten erheben, doch nur f\u00fcr Wettergefahren zur Verf\u00fcgung stellen. In Wirklichkeit sieht es allerdings so aus, dass der DWD nur einen sehr geringen Teil der vorhandenen Daten wirklich in die WarnWetter-App einspiele. Weiterhin teilt man seit dem 1. Juli 2017 alle Wetterinformationen mit privaten Diensten aus und stelle ihnen diese f\u00fcr ihre Arbeit zur Verf\u00fcgung. WetterOnline klage somit an einer v\u00f6llig falschen Stelle, so der Deutsche Wetterdienst. \u00dcber m\u00f6gliche Folgen des Urteils wolle man sich aber noch nicht \u00e4u\u00dfern, da man noch auf die Begr\u00fcndung des Urteils warte.<\/p>\n
Quelle: Landgericht Bonn<\/a><\/p>\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
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DWD darf laut Gericht WarnWetter-App nicht kostenfrei anbieten - TabletHype.de<\/title>\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\t \n\t \n\t \n \n \n \n \n\t \n\t \n\t \n