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Marktgeschehen
8. September 2021

Verbraucherschutz: Ab Dezember mehr Rechte bei zu langsamen Internet

Weicht die gebuchte Geschwindigkeit des eigenen Internetanschlusses über einen längeren Zeitraum von der gebuchten Leistung ab, erhalten Verbraucher ab dem 1. Dezember 2021 nun das Recht von der neuen Minderungsregelung Gebrauch zu machen.

„Bis zu 50 Mbit/s“ – so bewerben deutsche Internetprovider gerne die von ihnen vertriebenen DSL oder Kabelanschlüsse. Doch genau an diesem Punkt setzt die Bundesnetzagentur nun endlich an und zieht den Providern die Daumenschrauben fest. So gelten ab dem 1. Dezember 2021 bestimmte Voraussetzungen, unter denen die Entgelte für den eigenen Anschluss reduziert werden können. Der „Entwurf einer Allge­mein­ver­fügung zu den neuen Minde­rungs­rege­lungen für Fest­netz-Breit­band­anschlüsse“ wird hierzu heute von der Bundes­netz­agentur zur Konsul­tation gestellt.

Der Speedtest Tracker führt zu jeder vollen Stunde einen automatischen Speedtest durch und speichert das Ergebnis in einer Datenbank.

Diese Voraussetzungen gibt es

Die neuen Verbrauchterrechte sehen dabei gemäßg dem Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz eine Entgeltminderung oder eine außerordentliche Kündigung ohne Frist vor. Diese Optionen können genutzt werden, wenn „erheb­lich, konti­nuier­lich oder regel­mäßig wieder­keh­rende Abwei­chungen bei der Geschwin­dig­keit zwischen der tatsäch­lichen Leis­tung der Inter­net­zugangs­dienste und der vom Anbieter ange­gebenen Leis­tung“ besteht.

Allerdings ist der Verbraucher hierzu in der Nachweispflicht. Dazu kann zum Beispiel der Breitbandtest der Bundesnetzagentur genutzt werden. Sollte sich hierbei herausstellen, dass Up- und Download erheblich, kontinuierlich oder regelmäßig dauerhaft von der vereinbarten Leistung abweichen, kann die Minderung der monatlichen Rechnung durch die entbrechenden Nachweise der Speedtests erfolgen.

In Summe ist dies endlich ein Schritt hin zu mehr Transparenz und eine indirekte Verpflichtung für Provider nicht nur große Zahlen auf Plakate zu drucken, sondern auch zu liefern.

Quelle: BNetzA

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Bjørn Max Wagener

Journalist und Video-Editor