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14. Januar 2015

Microsoft: Nach OneDrive-Upload folgt die Hausdurchsuchung

Morgens früh um 6 Uhr klingelt es Sturm, man öffnet und dann steht die Polizei vor der Tür, inklusive einem Durchsuchungsbeschluss. So oder so ähnlich ist es nun einem Herren ergangen, der alles, was er so im Netz fand, in seinem OneDrive-Account speicherte.

Laut den AGBs von Microsoft ist es nicht zulässig, pornografisches Material im eigenen OneDrive-Account zu speichern. Auch gab es schon zahlreiche Accountsperrungen, weil so mancher Nutzer sich eben nicht daran hielt. Ob nun bewusst oder unbewusst, will ich an dieser Stelle einfach mal offen lassen. Doch der neuste bekanntgewordene Fall spielt sich in einer ganz anderen Dimension ab, hier sperrte Microsoft nicht nur den Account, sondern es stand gleich der Freund und Helfer vor der Tür um sämtliche Hardware einzukassieren. Der Grund für diese Aktion? Ein vom Nutzer hochgeladenes Bild fiel unter den Verdacht der Kinderpornografie.

Vertreten wird der Nutzer vom bekannten Rechtsanwalt Udo Vetter. Dieser schreibt in seinem Blog folgendes:

Mein Mandant bezeichnet sich selbst als „Internet-Junkie“. Das heißt, er sammelt online und wahllos ziemlich viel Material, darunter auch Pornografie. Einen Teil davon hatte er nur für die eigene Nutzung auf OneDrive von Microsoft hochgeladen. Offensichtlich schlug dabei der Scan an, den Microsoft automatisch durchführt. Ein einziges fragwürdiges Bild unter etlichen tausend unbedenklicher Aufnahmen führe zur Meldung an das US-amerikanische Center for Missing & Exploited Children. Über die amerikanische Polizei wurde das Bundeskriminalamt in Wiesbaden informiert.

Natürlich setzt nicht nur Microsoft auf die automatische Inhaltskontrolle, auch Dienste wie Dropbox oder Google Drive setzen auf diese Methode. Im Großen und Ganzen kann man natürlich sagen, dass es sich hier um einen heiklen Fall für alle Beteiligten handelt. Doch gerade im Bereich Kinderpornografie sollte lieber eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahmung zu viel vorgenommen werden. Ähnlich sieht es auch im Bereich von Gewaltverherrlichung oder sonstigen Dilikten aus.

Es mag widersprüchlich klingen, ist es vielleicht auch irgendwo, dass Microsoft auf der einen Seite in den USA gegen die eigene Regierung arbeitet um Kundendaten zu schützen und auf der anderen Seite hochgeladene Dateien aber kontrolliert, und sei es nur maschinell. Zudem wird auch in den AGBs deutlich darauf hingewiesen, welche Arten Content lieber nicht hochgeladen werden sollten.

Zwar kennt niemand außer den Beteiligten den Fall und / oder das Foto genau, doch eine Befürchtung nährt es doch. Eltern können im dümmsten Fall hier schnell zur Zielscheibe der Behörden werden.

Eine Lösung für dieses Problem gäbe es natürlich, alle Cloud-Anbieter verzichteten auf das Scannen der hochgeladenen Daten. Auch dürfen die Daten nur bei einem konkreten Verdacht und auf einen richterlichen Beschluss hin eingesehen werden. Es geht auch nicht darum, dass Straftäter hier vor einer Verfolgung durch die Justiz geschützt werden sollen. Es geht um den Schutz der eigenen Daten, welche gern immer wieder zum Schutz vor Kinderpornografie und Terrorismus durchleuchtet werden. Beides klingt inzwischen für mich relativ unglaubwürdig. Sorry, liebe Geheimdieste und Regierungen dieser Welt, doch ihr habt diese Argumente ein paar mal zu viel benutzt.

Quelle: law blog via: Dr. Windows

 

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Bjørn Max Wagener

Journalist und Video-Editor